Gleichberechtigung ist erreicht, heißt
es überall, besonders in der Männerpresse. Aber wie sieht die
Wirklichkeit für Frauen heute aus? Eine
moderne junge Frau, der im Eifer de Gefechts ein kleines
Missgeschick passiert ist und die deshalb abtreiben möchte, muss
noch immer mit Strafandrohung leben. Was, bitte, ist mit dem
Herrn Erzeuger? Zwar wird eine Abtreibung in den ersten drei
Monaten nicht mehr straffrechtlich verfolgt, aber irgendwie
gelten solche selbstbestimmten Frauen noch immer als
Hochkriminelle. Was Wunder - Gesetze werden schließlich von
Männern gemacht.
Wir Frauen kämpfen dafür, selbst über unseren
Körper und das, was mit ihm geschieht und was aus ihm
herauskommt, zu entscheiden. Was sollen drei lächerliche Monate?
Diese unmenschlich kurze Frist ist unverzüglich aufzuheben, sie
ist ein unzulässiger Eingriff in das Leben der Frau. Und nicht
nur das - eine Frau, die selbstlos Leben schenkt, sollte es auch
nehmen dürfen. Aus jedem anfangs süßen kleinen Jungen kann sich
unversehens ein brutaler Macho entwickeln, soll frau da einfach
tatenlos zusehen? Vielleicht einen Dieb, Mörder oder
Kinderschänder großziehen? Wir werden uns dafür einsetzen, dass
Spätabtreibungen bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des
Zellhaufens straffrei bleiben. Wäre eine solche Regelung bereits
heute Gesetz, könnten viele unschuldige Mütter die Gefängnisse
verlassen, in denen sie heute noch als angebliche
Babymörderinnen vegetieren - als wären die armen Wesen, die ihre
eigenen Kinder umbringen mussten, nicht schon gestraft genug.
Frauenparkplätze
Wie bekannt, ist der Begriff "Frau" leider inzwischen ein
Synonym für "Gewaltopfer". Das gilt im alltäglichen Leben, aber
natürlich besonders in den finsteren, von Männern erdachten
Parkhäusern in Großstädten. Letztlich wird mindestens jede
zweite Frau (Babys eingerechnet) in ihrem Leben viermal in einem
unbeleuchteten Parkhaus vergewaltigt, das entspricht
erschütternden 200%. Die gefühlte Statistik läßt hier keinerlei
Raum für Zweifel und die Praxen der PsychologInnen quellen über,
Wartezeiten sind die Regel.
Der Gesetzgeber ist gefordert, den Anspruch auf Frauenparkplätze
auch in privaten Parkhäusern endlich in der StVO zwingend
festzuschreiben. Die Quote dieser Parkplätze sollte bei 85%
liegen, berechtigt sollten Frauen, Frauen mit Kindern (inkl.
Jungen bis 12 Jahre), Frauen mit Einkaufstüten und transsexuelle
MigrantInnen sein - Täter sollen draußen parken!
Frauen,
kauft nicht bei Männern!
Home
|